
DAS
HONORAR
Rechtliche Fragen sind häufig mit Unsicherheit verbunden – auch im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten. Als Rechtsanwalt ist es mir ein Anliegen, Sie nicht nur rechtlich kompetent zu beraten und zu vertreten, sondern auch in finanzieller Hinsicht volle Transparenz zu gewährleisten.
Welche Abrechnungsmethode im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Art, Umfang und Ziel des Mandats ab. Vor Übernahme eines Mandats bespreche ich mit Ihnen daher, welche Kosten voraussichtlich entstehen können, welche Abrechnungsform in Betracht kommt und welche Kostenrisiken zu beachten sind. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die möglichen Honorarmodelle.
Stundensatzhonorar
Bei dieser Variante erfolgt die Abrechnung nach einem zuvor vereinbarten Stundensatz. Diese Form eignet sich insbesondere bei offenen oder komplexeren Sachverhalten, deren Umfang nicht exakt vorhersehbar ist – etwa bei umfangreichen rechtlichen Prüfungen oder laufender Beratung. Die erbrachten Leistungen werden transparent dokumentiert und nachvollziehbar abgerechnet.
Rechtsanwaltstarif
Bei gerichtlichen Verfahren oder wenn keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK). Grundlage ist der Streitwert – also der wirtschaftliche Wert des Verfahrens, etwa eine Geldforderung oder ein gesetzlich festgelegter Betrag.
Pauschalhonorar
Für bestimmte, klar umrissene Leistungen kann ein Pauschalbetrag vereinbart werden. Dies schafft volle Kostentransparenz – unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Besonders geeignet ist dieses Modell etwa bei der Vertragserstellung, Prüfung einzelner Dokumente oder außergerichtlicher Stellungnahmen.
Barauslagen & Gerichtsgebühren
Neben dem anwaltlichen Honorar können – je nach Fall – weitere Kosten entstehen, etwa Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten, Gebühren für Zeugen oder Dolmetscher, Grundbuchs- oder Firmenbuchgebühren sowie sonstige Barauslagen. Ob und in welcher Höhe solche Kosten zu erwarten sind, bespreche ich mit Ihnen vor den jeweiligen Verfahrensschritten.
Erstgespräch & Beratungen
Die erste Kontaktaufnahme – also Ihre Schilderung des rechtlichen Problems und die Einschätzung, ob und in welchem Umfang anwaltlicher Handlungsbedarf besteht – ist kostenfrei.
Für darüber hinausgehende Beratungsgespräche oder schriftliche Einschätzungen wird ein honorarpflichtiger Termin vereinbart. Über die voraussichtlichen Kosten werden Sie selbstverständlich vorab informiert.
Rechtsschutzversicherungen
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie mir dies bitte möglichst bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit. Bringen Sie – soweit vorhanden – Ihre Polizze, die Versicherungsgesellschaft, die Polizzennummer und bisherige Korrespondenz zur Besprechung mit.
Gerne prüfe ich, ob eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, und übernehme die Kommunikation mit der Versicherung. Liegt eine Deckungszusage vor, rechne ich meine von der Deckung umfassten Leistungen gerne direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsschutzversicherung nur jene Kosten übernimmt, die vom konkreten Versicherungsvertrag und von der Deckungszusage umfasst sind. Allfällige Selbstbehalte, nicht gedeckte Leistungen oder Kosten, die über die Deckung hinausgehen, können weiterhin von Ihnen zu tragen sein. Darüber informiere ich Sie selbstverständlich vorab, soweit dies abschätzbar ist.
Weitere Informationen
Wenn Sie sich eingehender mit dem Thema Anwaltskosten beschäftigen möchten, empfehle ich die Informationsbroschüre des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages: „Mein Recht ist kostbar“ (PDF ansehen)
Selbstverständlich werden alle Fragen zum Honorar – insbesondere im Hinblick auf Ihren konkreten Fall – ausführlich im persönlichen Gespräch mit Ihnen geklärt. Mir ist wichtig, dass Sie wissen, womit Sie rechnen können – fachlich wie finanziell.
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