
DAS
HONORAR
Rechtliche Fragen sind häufig mit Unsicherheit verbunden – auch im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten. Als Rechtsanwalt ist es mir ein Anliegen, Sie nicht nur rechtlich kompetent zu beraten und zu vertreten, sondern auch in finanzieller Hinsicht volle Transparenz zu gewährleisten.
Die Abrechnung anwaltlicher Leistungen erfolgt nach anerkannten Grundsätzen und ist – je nach Art und Umfang des Mandats – flexibel gestaltbar. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die möglichen Honorarmodelle.
Stundensatzhonorar
Bei dieser Variante erfolgt die Abrechnung nach einem zuvor vereinbarten Stundensatz. Diese Form eignet sich insbesondere bei offenen oder komplexeren Sachverhalten, deren Umfang nicht exakt vorhersehbar ist – etwa bei umfangreichen rechtlichen Prüfungen oder laufender Beratung. Die erbrachten Leistungen werden transparent dokumentiert und nachvollziehbar abgerechnet.
Rechtsanwaltstarif
Bei gerichtlichen Verfahren oder wenn keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK). Grundlage ist der Streitwert – also der wirtschaftliche Wert des Verfahrens, etwa eine Geldforderung oder ein gesetzlich festgelegter Betrag.
Pauschalhonorar
Für bestimmte, klar umrissene Leistungen kann ein Pauschalbetrag vereinbart werden. Dies schafft volle Kostentransparenz – unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Besonders geeignet ist dieses Modell etwa bei der Vertragserstellung, Prüfung einzelner Dokumente oder außergerichtlicher Stellungnahmen.
Erstgespräch & Beratungen
Die erste Kontaktaufnahme – also Ihre Schilderung des rechtlichen Problems und die Einschätzung, ob und in welchem Umfang anwaltlicher Handlungsbedarf besteht – ist kostenfrei.
Für darüber hinausgehende Beratungsgespräche oder schriftliche Einschätzungen wird ein honorarpflichtiger Termin vereinbart. Über die voraussichtlichen Kosten werden Sie selbstverständlich vorab informiert.
Weitere Informationen
Wenn Sie sich eingehender mit dem Thema Anwaltskosten beschäftigen möchten, empfehle ich die Informationsbroschüre des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages: „Mein Recht ist kostbar“ (PDF ansehen)
Selbstverständlich werden alle Fragen zum Honorar – insbesondere im Hinblick auf Ihren konkreten Fall – ausführlich im persönlichen Gespräch mit Ihnen geklärt. Mir ist wichtig, dass Sie wissen, womit Sie rechnen können – fachlich wie finanziell.

KONTAKT
.png)
Mag. Marcel-Philip Kraml, BA
Rechtsanwalt
Rathausplatz 4/8A, 1010 Wien
E-Mail: kontakt(at)kraml.law
Tel.: +43 (0) 1 448 00 48
Sie können auch über folgendes Kontaktformular mit mir in Kontakt treten: