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abstrakte Struktur

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Wien

Eine Kündigung, Entlassung, ein Angebot auf einvernehmliche Auflösung oder offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können eine rasche und zugleich sorgfältige rechtliche Prüfung erfordern.

 

Ich prüfe Ihre Situation, erläutere verständlich die möglichen nächsten Schritte und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich sowie erforderlichenfalls vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Arbeitsrechtliche Entscheidungen nicht vorschnell treffen

 

Eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung betrifft häufig nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zu prüfen können auch offene Entgeltansprüche, Urlaub, Überstunden, Sonderzahlungen, ein Dienstzeugnis, eine Konkurrenzklausel oder eine Rückzahlungsvereinbarung sein.

Entscheidend sind der konkrete Vertrag, anwendbare gesetzliche und kollektivvertragliche Bestimmungen, der zeitliche Ablauf und die vorhandenen Unterlagen. Allgemeine Informationen ersetzen daher keine Prüfung des Einzelfalls.

Typische Anliegen von Arbeitnehmern

 

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer insbesondere bei:

  • Kündigung, Entlassung und einvernehmlicher Auflösung

  • Prüfung einer möglichen Kündigungsanfechtung

  • offenen Lohn- und Gehaltsansprüchen

  • Überstunden, Urlaub, Sonderzahlungen und sonstigen Entgeltbestandteilen

  • Dienstzeugnissen und Beendigungsansprüchen

  • Konkurrenzklauseln, Ausbildungskostenrückersatz und Rückzahlungsvereinbarungen

  • Versetzungen, Vertragsänderungen und Änderungen der Arbeitsbedingungen

  • Konflikten am Arbeitsplatz

  • arbeitsgerichtlichen Verfahren

 

Kündigung oder Entlassung erhalten?

 

Wenn Sie eine Kündigung, Entlassung oder ein Angebot auf einvernehmliche Auflösung erhalten haben, sollten Sie rasch prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können kurze Fristen laufen. Entscheidend ist daher, wann Ihnen ein Schreiben zugegangen ist, was genau erklärt wurde und welche Umstände zur Beendigung geführt haben.

Ich prüfe für Sie, ob Ansprüche bestehen, ob eine Anfechtung in Betracht kommt und ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll erscheint. Wenn notwendig, vertrete ich Ihre Interessen auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Bei Kündigungen, Entlassungen und sonstigen arbeitsrechtlichen Erklärungen können je nach Einzelfall kurze Fristen gelten. Maßgeblich sind insbesondere die Art der Erklärung und das Datum ihres Zugangs.

Die Übermittlung des Kontaktformulars bewirkt keine Fristwahrung. Bei einer laufenden oder möglicherweise kurzen Frist nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

 

Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung muss unmittelbar gerichtlich geführt werden. Je nach Sachlage kann zunächst sinnvoll sein, ein erhaltenes Schreiben rechtlich einzuordnen, Ansprüche zu prüfen oder außergerichtlich geltend zu machen und über eine einvernehmliche Lösung zu verhandeln.

Lässt sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich klären oder ist zur Wahrung Ihrer Interessen ein Gerichtsverfahren erforderlich, kann ich Sie nach Mandatsprüfung insbesondere bei Kündigungsanfechtungen, Entgelt- und Überstundenklagen sowie sonstigen Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Arbeits- und Sozialgericht vertreten. Vor einem gerichtlichen Schritt werden Rechtslage, Beweismittel, Verfahrensrisiken und voraussichtliche Kosten besprochen.

Ablauf der Kontaktaufnahme und Mandatsprüfung

 

1. Kurze Erstanfrage: Sie übermitteln nur Ihre Kontaktdaten, die grobe Kategorie und gegebenenfalls das Datum eines erhaltenen Schreibens.

2. Erste organisatorische Prüfung: Ich prüfe, ob die Angelegenheit und ob kurzfristiger Handlungsbedarf erkennbar ist.

3. Prüfung einer möglichen Mandatsübernahme: Vor einer Übernahme werden insbesondere mögliche Interessenkollisionen, die fachliche Eignung und die verfügbare Kapazität geprüft.

4. Besprechung von Umfang und Kosten: Ist eine Übernahme möglich, werden der erforderliche Prüfungsumfang, die nächsten Schritte und die Honorargrundlage besprochen.

5. Ausdrückliche Beauftragung: Erst nach ausdrücklicher Bestätigung und Beauftragung besteht ein Mandatsverhältnis.

Sinnvolle Unterlagen nach der ersten Rückmeldung

 

Nach der ersten Rückmeldung können insbesondere folgende Unterlagen hilfreich sein:

• Kündigungs- oder Entlassungsschreiben
• Angebot oder Entwurf einer einvernehmlichen Auflösung
• Arbeitsvertrag oder Dienstzettel sowie relevante Zusatzvereinbarungen
• Lohn- und Gehaltsabrechnungen
• Arbeitszeitaufzeichnungen
• relevante E-Mails oder sonstige Korrespondenz
• Dienstzeugnis
• eigene kurze zeitliche Übersicht

Bitte laden Sie diese Unterlagen nicht über das allgemeine Erstformular hoch. Ich teile Ihnen nach der ersten Prüfung mit, welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen.

Anfrage an die Kanzlei

Grobe Kategorie des Anliegens
Läuft möglicherweise eine Frist?
Ja
Nein
Unbekannt

Wichtiger Hinweis: Mit dem Absenden dieser Anfrage entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Eine Mandatsübernahme erfolgt erst nach Prüfung und ausdrücklicher Bestätigung durch die Kanzlei. Die Formularübermittlung bewirkt keine Fristwahrung. Bei laufenden oder sehr kurzen Fristen nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

KONTAKT
 

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Mag. Marcel-Philip Kraml, BA
Rechtsanwalt

Rathausplatz 4/8A, 1010 Wien 

E-Mail: kontakt(at)kraml.law
Tel.:  +43 (0) 1 448 00 48

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