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abstrakte Struktur

Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Wien

Arbeitsrechtliche Maßnahmen sollten vor ihrer Umsetzung rechtlich und organisatorisch sorgfältig vorbereitet werden. Das gilt insbesondere für Kündigungen, Entlassungen, Vertragsänderungen, Konflikte und die Reaktion auf Ansprüche von Arbeitnehmern.

Ich berate und vertrete Arbeitgeber außergerichtlich sowie in Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Arbeitsrechtliche Entscheidungen rechtlich fundiert vorbereiten

 

Arbeitsrechtliche Konflikte entstehen häufig nicht erst mit einer Klage. Unklare Vertragsgrundlagen, unvollständige Dokumentation, widersprüchliche Kommunikation oder vorschnell gesetzte Maßnahmen können eine spätere Auseinandersetzung erschweren.

Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, Handlungsoptionen zu vergleichen, Risiken zu erkennen und die nächsten Schritte strukturiert vorzubereiten. Eine Garantie, dass eine Auseinandersetzung vermieden werden kann, ist damit nicht verbunden.

Typische Anliegen von Arbeitgebern

 

Ich berate und vertrete Arbeitgeber insbesondere bei:

  • Vorbereitung von Kündigungen und Entlassungen

  • einvernehmlicher Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Änderungen von Arbeitsbedingungen

  • Konflikten mit Arbeitnehmern

  • offenen Entgelt-, Überstunden- oder Urlaubsforderungen

  • Konkurrenzklauseln und Verschwiegenheitspflichten

  • Ausbildungskostenrückersatz und sonstigen Rückzahlungsvereinbarungen

  • Durchsetzung eigener arbeitsrechtlicher Ansprüche • Abwehr geltend gemachter Ansprüche

  • arbeitsgerichtlichen Klagen und Verfahren

 

Arbeitsrechtliche Maßnahmen vor Umsetzung prüfen

 

Bei Kündigungen, Entlassungen und sonstigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen können Inhalt, Zeitpunkt, Dokumentation und interne Vorbereitung entscheidend sein. Eine rechtliche Prüfung vor Umsetzung kann helfen, Risiken zu erkennen und das Vorgehen nachvollziehbar zu gestalten.

Auch bei bereits geltend gemachten Forderungen oder einem gerichtlichen Schreiben ist eine strukturierte Prüfung von Anspruchsgrundlage, Höhe, Einwendungen, Beweislage und möglichen Fristen erforderlich.

Die Übermittlung des Kontaktformulars bewirkt keine Fristwahrung. Liegt bereits eine Klage oder ein Schreiben mit einer laufenden beziehungsweise möglicherweise kurzen Frist vor, nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Je nach Ausgangslage unterstütze ich bei der rechtlichen Prüfung vor Ausspruch einer Kündigung oder Entlassung, bei der Vorbereitung einvernehmlicher Lösungen, bei Vertrags- und Zusatzvereinbarungen sowie bei der Prüfung und Beantwortung von Forderungsschreiben.

Kommt es zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, übernehme ich nach gesonderter Mandatsprüfung insbesondere Klagebeantwortungen, die Vertretung bei Kündigungsanfechtungen, die Abwehr von Entgelt- und Überstundenforderungen sowie die Durchsetzung eigener Ansprüche. Vor gerichtlichen Schritten werden Rechtslage, Beweismittel, Kostenrisiko und mögliche Vergleichslösungen besprochen.

Ablauf der Kontaktaufnahme und Mandatsprüfung

 

1. Kurze Arbeitgeberanfrage: Sie wählen die grobe Kategorie und teilen mit, ob bereits ein Schreiben, eine Forderung oder eine Klage vorliegt.

2. Prüfung von Dringlichkeit und Zuständigkeit: Ich prüfe, ob eine kurzfristige Maßnahme erforderlich sein könnte und ob das Anliegen zum Tätigkeitsbereich passt.

3. Interessenkollisionsprüfung: Erforderliche Unternehmens- und Beteiligtennamen werden nicht im allgemeinen Formular, sondern nach der ersten Rückmeldung über einen geeigneten Weg abgefragt.

4. Besprechung von Auftrag und Kosten: Prüfungsumfang, Ziel, Honorar und mögliche Fremdkosten werden vor einer Mandatsübernahme abgestimmt.

5. Umsetzung: Erst nach ausdrücklicher Bestätigung und Beauftragung werden rechtliche Schritte gesetzt.

Sinnvolle Unterlagen nach der ersten Rückmeldung

 

Nach der ersten Rückmeldung können insbesondere folgende Unterlagen hilfreich sein:

• Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarungen
• relevante kollektivvertragliche Grundlagen
• Abmahnungen oder sonstige schriftliche Dokumentation
• Korrespondenz mit dem Arbeitnehmer oder dessen Vertretung
• Arbeitszeit- und Entgeltunterlagen
• Kündigungs- oder Entlassungsentwurf
• Forderungsschreiben oder Klage
• interne zeitliche Übersicht
• vorhandene Betriebsvereinbarungen, soweit relevant

Bitte laden Sie diese Unterlagen nicht über das allgemeine Erstformular hoch. Die Kanzlei teilt Ihnen nach der ersten Prüfung mit, welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen.

Honorar und Kostentransparenz

Welche Abrechnungsform sinnvoll ist, hängt von Art, Umfang und Ziel des Mandats ab. Vor einer Mandatsübernahme werden die mögliche Abrechnungsgrundlage und die voraussichtlich relevanten Kosten besprochen.

Je nach Angelegenheit kommen insbesondere ein Zeithonorar, ein Pauschalhonorar für eine klar abgegrenzte Leistung oder eine Abrechnung nach Tarif in Betracht. Bei einem gerichtlichen Verfahren können zusätzlich Gerichtsgebühren, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten oder sonstige Barauslagen entstehen.

Ein vollständiger Ersatz der eigenen Kosten durch die Gegenseite ist nicht garantiert. Wenn eine Rechtsschutz-, Haftpflicht- oder sonstige Betriebsversicherung bestehen könnte, teilen Sie dies bitte bei der ersten Kontaktaufnahme mit. Ob und in welchem Umfang Deckung besteht, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag und einer allfälligen Deckungszusage ab.

Arbeitgeberanfrage an die Kanzlei

Grobe Kategorie des Anliegens
Läuft möglicherweise eine Frist?
Ja
Nein
Unbekannt

Wichtiger Hinweis: Mit dem Absenden dieser Anfrage entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Eine Mandatsübernahme erfolgt erst nach Prüfung und ausdrücklicher Bestätigung durch die Kanzlei. Die Formularübermittlung bewirkt keine Fristwahrung. Bei laufenden oder sehr kurzen Fristen nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

KONTAKT
 

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Mag. Marcel-Philip Kraml, BA
Rechtsanwalt

Rathausplatz 4/8A, 1010 Wien 

E-Mail: kontakt(at)kraml.law
Tel.:  +43 (0) 1 448 00 48

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